Vorsorge-Untersuchungen

Vorsorge-Untersuchung

Seit 25 Jahren gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder.

Es gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf neun kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden.

Darüberhinaus wurden in den letzten Jahren ergänzende Vorsorgeuntersuchungen entwickelt, um zeitliche Lücken zu schließen: U7a, U10, U11, J1, J2. Auch diese Früherkennungsuntersuchungen werden inzwischen von fast allen Krankenkassen erstattet.

Für das Jahr 2016 geplant ist ein neues, überarbeitetes Kindervorsorgeheft, das endlich alle U-Untersuchungen von U1 bis J2 umfaßt.

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U1-Untersuchung
Diese erste Untersuchung findet direkt nach der Geburt statt.
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U2-Untersuchung
3. bis 10. Lebenstag
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U3-Untersuchung
4. bis 5. Lebenswoche
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U4-Untersuchung
3. bis 4. Lebensmonat
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U5-Untersuchung
6. bis 7. Lebensmonat
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U6-Untersuchung
10. bis 12. Lebensmonat
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U7-Untersuchung
21. bis 24. Lebensmonat
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U7a-Untersuchung
34. bis 36. Lebensmonat
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U8-Untersuchung
46. bis 48. Lebensmonat
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U9-Untersuchung
60. bis 64. Lebensmonat
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U10-Untersuchung
7 bis 8 Jahre
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U11-Untersuchung
9 bis 10 Jahre
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J1-Untersuchung
12 bis 14 Jahre
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J2-Untersuchung
16 bis 17 Jahre

U1 bis J2 – vierzehn Chancen für Ihr Kind

Bei den Vorsorgeuntersuchungen überprüft der Kinder- und Jugendarzt neben dem Gesundheitszustand auch den Entwicklungsstand Ihres Kindes.

Auf diese Weise können Verzögerungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden.

Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können mögliche Folgen für die Gesundheit und Entwicklung verhindert bzw. zunindest vermindert werden.

Für die beste Entwicklung

Das Land NRW möchte erreichen, dass alle Eltern die U-Untersuchungen gleichermaßen nutzen, um ihren Kindern gleiche Chancen auf eine gesunde Entwicklung zu bieten. Ärzte sind daher seit 2009 verpflichtet, die Teilnahmen an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 (inklusive U7a) an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) zu melden.