Invasive Meningokokken-Erkrankungen (IME: eitrige Hirnhautentzündungen und Sepsis) sind seltene, aber – wenn es einen erwischt – stets lebensbedrohliche Infektionen und werden hierzulande überwiegend durch die Serotypen B, C, W und Y verursacht, während der Serotyp A primär im sogen. Meningitis-Gürtel Afrikas vorkommt.
In Deutschland wurde – nach Einführung der MenC-Impfung für einjährige Kinder im Jahre 2006 – ein deutlicher Rückgang der Inzidenz beobachtet. Zudem wurde in 2024 endlich die MenB-Impfung ab Säuglingsalter (Nachholimpfung bis zum 5. Geburtstag) in den STIKO-Impfkalender mitaufgenommen.
Nun hat sich die STIKO neu (im Epidem Bull 44/2025, 30.10.25) für die einmalige Impfung gegen MenACWY für Jugendliche im Alter 12-14 Jahren (Nachholimpfung bis zum 25. Geburtstag) ausgesprochen, vor dem Hintergrund der inzwischen vorhandenen Impfstoffe (s.o.) und der aktuellen Serotypenverteilung eine folgerichtige Entscheidung. Nach Übernahme in den KV-Impfvereinbarungen wird diese Empfehlung (hoffentlich schon bald) GKV-Regelleistung sein.
Die alte Empfehlung einer MenC-Impfung für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten allerdings entfällt. Dies begründet die STIKO mit den aktuell geringeren Fallzahlen des Serotypen C in Deutschland.
In der umfangreichen Begründung ihrer neuen Empfehlung schreibt die STIKO: „Durch den Entfall der MenC-Impfung werden Kleinkinder nicht weiter direkt gegen MenC-IME geschützt. Eine geringe Steigerung der Fallzahl ist erwartbar und muss eng monitoriert werden.“
Weiter heißt es: „Eine Kombination von MenACWY-Primärimpfung im Kleinkindalter mit einer Auffrischimpfung unter Jugendlichen reduziert die erwartete Gesamtkrankheitslast am stärksten.“ Dennoch entschließt sich die STIKO dazu, die Kleinkinder ungeschützt zu lassen und erst im Jugendalter gegen MenACWY zu impfen. Schließlich lese ich noch: „Die MenC-Impfung ist seit Jahrzehnten im Impfkalender erfolgreich implementiert. Ein Entfall muss kommunikativ gut begleitet werden, um einhergehend die Akzeptanz zu steigern.“ (aus: Epidem Bull 44/2025, 30.10.25)
Das möchte ich hiermit tun und verweise daher auf die sachlich sinnvolle Option, sein Kind eigenverantwortlich im Alter von 12 Monaten gegen MenACWY impfen zu lassen. Ein dafür zugelassener Impfstoff ist vorhanden, hat sich bereits in der Praxis bewährt und ist auch für Kleinkinder gut verträglich.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Empfehlungen der STIKO – von mir unbestritten – den aktuell geltenden medizinischen Standard darstellen. Dadurch wird es für die Impfung gegen MenACWY im Kleinkindalter keinen generellen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen geben. Zudem besteht infolge der STIKO-Empfehlung keine Haftung und staatliche Absicherung im Falle von Impfschäden nach dem Sozialen Entschädigungsgesetz (SGB XIV).
Wer sein Kind im Alter von 12 Monaten einmalig gegen MenACWY impfen lassen möchte, erhält von uns vorab ein Privatrezept über den Impfstoff und anschließend eine privat zu liquidierende Rechnung über die durchgeführte Impfleistung.
Ihr Dr. Guido Hein, 2025

