RSV-Immunisierung von Neugeborenen und Säuglingen vor Herbst und Winter

Liebe Eltern,

bereits im Juni 24 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die passive Immunisierung mit dem RSV-Antikörper Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge zu Beginn ihrer ersten Herbst- und Wintersaison empfohlen.

Nirsevimab (Beyfortus®) schützt Neugeborene und Säuglinge unmittelbar nach einmaliger Gabe im Herbst über das gesamte erste Winterhalbjahr vor schweren Infektionen durch das Respiratory Syncytial Virus (RSV), einem insbesondere für die ganz kleinen Patienten sehr gefährlichen Atemwegserreger. Laut STIKO sollen daher alle Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung (RKI, 27.06.24).

Nach Veröffentlichung der „RSV-Prophylaxeverordnung“ (BGM, 13.09.24) haben inzwischen „alle Versicherten, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige Gabe von Nirsevimab, d.h. die RSV-Immunisierung ist ab sofort eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Voraussichtlich ab Oktober 24 wird Nirsevimab in hoffentlich ausreichenden Mengen in den Apotheken verfügbar sein. Der Impfstoff darf von den Praxen nicht über Sprechstundenbedarf bezogen werden. Nach Vorlage der Versichertenkarte wird dem jeweiligen Patienten vorab ein Einzelrezept ausgestellt. Anschließend besorgen die Eltern den Wirkstoff in der Apotheke und bringen Beyfortus® unter Einhaltung der Kühlkette zum vereinbarten Impftermin mit. Ohne Vorlage eines gültigen Versichertennachweises erhalten Sie ggf. ein Privatrezept, die Kosten je Impfdosis betragen aktuell ca. 450,- EUR.

Die Geschichte um die vertragsärztliche Vergütung dieser RSV-Prophylaxe ist schon jetzt ein weiterer Meilenstein in der Geringwertschätzung kinderärztlicher Arbeit. Hören Sie dazu bei Interesse Herrn Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen, in seinem Podcast „Warum reichen 8,95 EUR für die RSV-Prophylaxe nicht ?“ (www.bvkj.de)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

Ihre
Dr. Esther Münstermann & Dr. Guido Hein