COVID-19 nach den Sommerferien 2020

Seltsame Zeiten sind das. Inzwischen steht fest, daß Covid-19 nicht einfach an uns vorübergeht und nach den Sommerferien verschwunden sein wird. Im Gegenteil, es bleibt leider die berechtigte Sorge vor einer zweiten Welle.

Für alle Reiserückkehrer bedeutet das, daß das Virus aus dem Urlaub zurück nach Hause, an den Arbeitsplatz und in die Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kiga), mitgebracht werden kann. Reiserückkehrern aus Risikogebieten freiwillige Testungen an Flughäfen anzubieten, ist Augenwischerei und wird nicht ausreichen, um das Infektionsrisiko zu klären. Wer sich z.Bsp. erst auf dem Rückflug ansteckt, wird erst nach einigen Tagen infektiös und vielleicht erst nach einer Woche symptomatisch. Bis dahin ist der heimische Betrieb oder die Schulklasse möglicherweise bereits verseucht. Ob man sich hierbei auf die Eigenverantwortlichkeit der Einzelnen verlassen kann, darf angezweifelt werden.

Sobald Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen zusammenkommen, tauschen sie Erkältungsviren miteinander aus. Gerade im Herbst werden daher die Schnupfennasen wieder zunehmen und über den gesamten Winter anhalten. Natürlich werden wir bei erkrankten Kindern mit Husten und Fieber in diesem Jahr auch Abstriche auf Covid-19 durchführen. Aber nicht jede Schnupfennase sollte mit der Bitte um ein „ärztliches Unbedenklichkeitsattest“ vorgestellt werden, denn das ist weder sinnvoll noch hilfreich. Hier wird allen Beteiligten nichts anderes übrigbleiben, als zuhause abzuwarten, bis die Erkältung abgeklungen ist. Ohne Zweifel wird es dabei im kommenden Winterhalbjahr schwierig, die häusliche Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Um Kindern und deren Eltern ein unnötiges Hin- und Her zu ersparen, hier dazu der Wortlaut des verantwortlichen Landesministeriums vom 26.06.2020: „Sofern Kinder wegen COVID-19-Krankheitssymptomen nicht betreut wurden oder Kinder aus dem Angebot krankheitsbedingt abgeholt werden mussten, ist vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind, erforderlich. Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann die Leitung der Einrichtung oder eine Kindertagespflegeperson von den Eltern verlangen, dass das Kind vor der Wiederaufnahme der Kinderärztin oder dem Kinderarzt vorgestellt wird. Den Eltern obliegt die Verantwortung, diese Voraussetzung zu erfüllen. Ein Nachweis muss hierüber nicht erbracht werden.“
Also auch hier wieder Eigenverantwortlichkeit. Sprechen Sie uns bitte an und lassen Sie uns versuchen, gemeinsam das Beste aus dieser nicht einfachen Lage zu machen. Meine Mitarbeiterinnen und ich werden uns bemühen, Sie – soweit es uns möglich ist – zu unterstützen.

Ihr Guido Hein, 2020