Von Elfen, E-Health und Datenschutz

Eines mal vorneweg: Ich mag Elfen und Feen. Und ich werde wohl zeitlebens ganz verliebt bleiben in Tinkerbell, Peter Pans „Glöckchen“ aus dem Nimmerland.
(Barrie, Peter Pan, or The Boy Who Wouldn’t Grow Up, 1904)

Wenn jetzt aber im Rahmen des neuen Terminserviceundversorgungsgesetzes (TSVG) zwei Elfen unter der Rufnummer Elf-sechs Elf-sieben (116117) rund um die Uhr damit beschäftigt werden sollen, freie Arzttermine zu vermitteln, und eigens dafür eine neue Abteilung in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geschaffen wurde (Terminservicestelle: TSS), treibt es die immer weiter ausufernde ärztliche Selbstverwaltung im Zuge einer Flutwelle neuer Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen auf die Spitze. Ohne ins Detail zu gehen – es geht um sehr viel Aufwand und sehr wenig Effekt. Und auch ohne eine „freie Sprechstunde“ anzubieten, stehen bei uns Tag für Tag zehn bis fünfzehn Patienten ohne Termin vor der Tür und werden versorgt. Naja.

Richtig Sorgen aber bereitet einem bei näherer Betrachtung der zeitlich forcierte Drang zur allumfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. 2019 wurden alle niedergelassenen Ärzte gesetzlich (Digitales Versorgungsgesetz: DVG) dazu verpflichtet,  ihre Praxen an die sogen. Telematikinfrastruktur (TI), das digitale Netz für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, anzuschließen. Es geht um ein geschlossenes Netzwerk für registrierte Nutzer unter digitaler Federführung der Gematik. Zugegeben, die Idee bietet eine große Vielzahl an medizinisch relevanten Vorzügen durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhhäusern und Apotheken. Aber es geht auch um den sorgsamen Umgang mit sehr sensiblen Patientendaten. Und, das sei von mir an dieser Stelle ganz deutlich gesagt, ich werde mich nicht verantwortlich zeigen für datenschutzrechtliche Verfehlungen anderer.

Die Krankenkassen wurden gesetzlich verpflichtet, bis 2021 allen Versicherten elektronische Patientenakten anzubieten und sind entsprechend unter Druck. Genauso könnten aber auch die tagesaktuell abrufbaren Patientendaten für die Versicherungsträger von großem Interesse sein.

Liebe Patienten, bleiben Sie bitte kritisch – auch gegenüber den allezeit angepriesenen Vorzügen allumfassender Vernetzung und Digitalisierung. Denn ob nun Einzug von „E-Health“, Videosprechstunde und Co. wirklich eine bessere Medizin ausmachen, darf getrost angezweifelt werden.

Ihr Guido Hein, 2019